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Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt über eine hohe Qualifikation in Bezug auf Arbeitssicherheit. Sie ist in der Lage, Gefahrenpotenziale in einem Unternehmen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden zu ergreifen. Die SiFa ist somit ein wichtiger Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und trägt maßgeblich zur Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung bei.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine Vielzahl von Aufgaben, denn sie ist dafür zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien im Bereich Arbeitssicherheit zu überwachen und zu gewährleisten. Zu den Aufgaben der SiFa gehört auch die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit zu machen sowie die Analyse von Arbeitsunfällen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung. Auch die Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen und die Dokumentation von Unfällen und Vorfällen gehören zu den Verantwortlichkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit. 

Zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit zählt nicht zuletzt auch die Beratung von Führungskräften und Mitarbeitern in Fragen der Arbeitssicherheit. Durch ihre Expertise und ihr Engagement sorgen sie für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld und tragen maßgeblich zur Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter bei.

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Aufgaben

Aufgaben & Pflichten der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen

Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sehr vielfältig. In § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) “Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit” sind die Aufgaben der Sifa in folgende 4 Punkte unterteilt:

1. Beratung des Arbeitgebers und den für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen

Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten die Geschäftsleitung sowie Mitarbeiter in Fragen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und überwachen die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Gesetze in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie informieren die Geschäftsleitung über Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen und helfen dabei, die entsprechenden Anpassungen im Unternehmen durchzuführen. Die SiFa steht als Ansprechpartner für sicherheitsrelevante Fragen zur Verfügung und empfiehlt geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit. 

 

Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen

Sie sind direkt an der Planung und Ausführung neuer Installationen sowie der Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen beteiligt. Sie evaluieren, ob die geplanten oder bestehenden Anlagen den Sicherheitsvorschriften entsprechen und geben entsprechende Verbesserungsvorschläge ab. 

 

Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für die Auswahl und Prüfung von Arbeitsmitteln wie Maschinen, Werkzeuge und Chemikalien verantwortlich, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen. Darüber hinaus führt sie die Mitarbeiter in die sichere Handhabung dieser Arbeitsmittel sowie in neue Arbeitsverfahren und den sicheren Umgang mit Arbeitsstoffen ein. Sie überwacht auch kontinuierlich die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bei der Verwendung dieser Mittel und Materialien.

Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln

Hierbei beurteilt und wählt die Fachkraft für Arbeitssicherheit geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) aus, die notwendig ist, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies könnte beispielsweise den Schutz vor chemischen, biologischen oder physikalischen Gefahren umfassen. Sie führt zudem Tests durch, um sicherzustellen, dass die PSA effektiv ist und den Mitarbeitern einen ausreichenden Schutz bietet.

Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie

Die SiFa beschäftigt kümmert sich um die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren, um diese sicher und ergonomisch zu gestalten. Dabei berücksichtigt sie die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Aufgaben und Abläufe und bezieht auch Faktoren wie Licht, Lärm und Raumklima mit ein. Ziel ist es, die körperliche und psychische Belastung der Mitarbeiter zu minimieren und die Effizienz und Produktivität zu fördern.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit analysiert die Arbeitsbedingungen in allen Bereichen eines Unternehmens. Mithilfe von Begehungen, Befragungen und anderer Untersuchungsmethoden identifiziert sie potenzielle Gefährdungen und Risiken und entwickelt Maßnahmen zur Risikominimierung und -vermeidung. 

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

2. Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel, insbesondere vor der Inbetriebnahme bzw. Einführung 

Bei dieser Aufgabe führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine eingehende Prüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel durch, bevor diese in Betrieb genommen oder eingeführt werden. Dies beinhaltet die Überprüfung der Einhaltung relevanter Sicherheitsstandards und Vorschriften, die Kontrolle von Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorrichtungen, sowie die Prüfung auf mögliche Gefährdungen. Durch diese Überprüfung wird sichergestellt, dass alle Anlagen und Arbeitsmittel sicher betrieben werden können und dass keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter besteht.

3. Beobachtung von Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten

Dies beinhaltet die fortlaufende Überprüfung der Arbeitsumgebung in allen Teilen des Unternehmens. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit inspiziert den Zustand der Arbeitsplätze, überprüft die korrekte Anwendung der Sicherheitsregeln und stellt sicher, dass alle Arbeitsmittel und -geräte ordnungsgemäß gewartet werden und sicher funktionieren. Durch solche routinemäßigen Begehungen kann die Sifa frühzeitig potenzielle Sicherheitsrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung empfehlen.

Benutzung der Körperschutzmittel

Bei dieser Aufgabe stellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit sicher, dass alle Mitarbeiter die zur Verfügung gestellten Körperschutzmittel korrekt und konsequent verwenden. Sie überwacht die Einhaltung der jeweiligen Verwendungsrichtlinien, führt bei Bedarf Schulungen durch und klärt die Mitarbeiter über die Bedeutung und den korrekten Gebrauch von persönlicher Schutzausrüstung auf. Zudem überprüft sie regelmäßig den Zustand der Schutzausrüstung und initiiert bei Bedarf deren Austausch oder Instandsetzung.

Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, Erfassung und Auswertung, Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorschlagen

Nach einem Arbeitsunfall analysiert die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unfallhergang, ermittelt die Unfallursachen und erfasst alle relevanten Daten. Sie wertet die gesammelten Informationen aus, um zu verstehen, wie der Unfall hätte vermieden werden können. Auf Basis dieser Erkenntnisse schlägt sie dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Verhütung ähnlicher Unfälle in der Zukunft vor. Dies können beispielsweise technische Veränderungen, organisatorische Maßnahmen oder Schulungen der Mitarbeiter sein.

4. Hinwirken auf arbeitsschutzgerechtes Verhalten, Aufklärung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Mitarbeiter bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie Belehrung über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Unfallverhütung und Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten.

Bei dieser Aufgabe fördert die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein bewusstes und sicheres Verhalten am Arbeitsplatz. Sie klärt die Mitarbeiter über mögliche Gefahren und Risiken auf, denen sie bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein könnten, und lehrt sie, wie sie diese erkennen und vermeiden können. Darüber hinaus weist sie auf die vorhandenen Einrichtungen und Maßnahmen zur Unfallverhütung hin. Ebenfalls zu ihren Aufgaben gehört die Schulung und Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen, sodass diese ihrer Rolle effektiv nachkommen können. Das Ziel ist stets die Vermeidung von Unfällen und die Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz.

Beratung
Unfallverhütung
Schulung der Mitarbeiter
Arbeitsschutzorganisation

Arbeitsschutzorganisation - DGUV Vorschrift 2 Anhang 3

Damit die Fachkraft für Arbeitssicherheit ihren vielseitugen Aufgaben gewissenhaft ind erfolgreich nachkommen kann, empfiehlt die DGUV Vorschrift 2 im Anhang 3 eine Arbeitsschutzorganisation zu erschaffen, die in die Führungstätigkeiten integriert ist. Die DGUV nennt folgende Punkte:

  1. Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation

  2. Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung

  3. Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen

  4. Sichern der Kommunikation und Information

  5. Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen

  6. Organisieren betrieblicher arbeitsschutzspezifischer Prozesse

  7. Sicherstellen der ständigen Verbesserung

Haftung & Weisungsbefugnis
SiFa vs. SiBe

Haftung und Weisungsbefugnis der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben aufgrund ihrer beratenden Funktion in der Regel keine Weisungsbefugnis. Bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die Sifa weisungsfrei und untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebes.

Gemäß § 6 ASiG muss die SiFa mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig ihre Pflichten verletzt.

Konkret bedeutet das, die Fachkraft für Arbeitssicherheit haftet, wenn sie einen Unfall oder Schaden bewusst oder gewollt verursacht oder fahrlässig durch Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht herbeiführt.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragte sind zwei wichtige Akteure in der betrieblichen Arbeitssicherheit. Beide haben das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Allerdings gibt es klare Unterschiede in den Aufgaben und Zuständigkeiten dieser beiden Funktionen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine qualifizierte Person, die in der Regel extern vom Unternehmen beauftragt wird und für die Überwachung und Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit zuständig ist. Der Sicherheitsbeauftragte hingegen ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der als Bindeglied zwischen der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern fungiert und diese in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten informiert und unterstützt. Um eine effektive und reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist es ist wichtig, die Abgrenzung zwischen diesen beiden Rollen klar zu definieren.

Weitere Informationen zu den Unterschieden von SiFa und Sibe.

Abgrenzung der Fachkraft für Arbeitssicherheit zum Sicherheitsbeauftragten

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Autor und Geschäftsführer Manuel Zabe

Manuel Zabe

Erstellt am: 12.06.2024
Zuletzt geändert 12.06.2024

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

SiFa Voraussetzungen

Informationen zu Voraussetzungen, Bestellung und Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

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SiFa vs. SiBe

Unterschiede von Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Sicherheitsbeauftragter (SiBe

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Weitere Informationen zur SiFa

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