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Hygienevorschriften

Die Einhaltung von Hygienevorschriften ist in allen Bereichen von großer Bedeutung, besonders in der Lebensmittelindustrie und im Gesundheitswesen

Hygienevorschriften sind verbindliche Regelungen und Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Sauberkeit und zur Verhinderung der Verbreitung von Krankheiten dienen. Sie sind für alle Personen und Institutionen relevant, die in Bereichen tätig sind, in denen Hygiene von besonderer Bedeutung ist, wie zum Beispiel im Gesundheitswesen, in der Lebensmittelindustrie, in Kindergärten und Schulen sowie in öffentlichen Einrichtungen.

Inhalt dieser Seite

Definition

Das Wichtigste zu Hygienevorschriften kurz zusammengefasst:

  • ​Was sind Hygienevorschriften?
    Hygienevorschriften sind Regelungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit von Menschen zu schützen, indem sie die Verbreitung von Krankheitserregern verhindern.

  • Für wen sind sie relevant?
    Hygienevorschriften sind relevant für alle Personen und Einrichtungen, die in Bereichen tätig sind, in denen Hygiene eine wichtige Rolle spielt, wie z.B. Gesundheitswesen, Lebensmittelindustrie, Gastronomie, Schulen und Kindergärten.

  • Welche Gesetze und Vorschriften gelten?
    Zu den relevanten Gesetzen und Vorschriften gehören unter anderem das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene sowie spezifische Landesverordnungen und Richtlinien.

  • Was umfassen Hygienevorschriften?
    Hygienevorschriften umfassen Maßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren, das Tragen von Schutzkleidung, die ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Geräten, die Einhaltung von Kühlketten, die Schulung von Personal in Hygienefragen sowie die Dokumentation und Überwachung von Hygienemaßnahmen.

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Gesetze und Verordnungen

Die Hygienevorschriften umfassen eine Vielzahl von Regelwerken, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gelten. In Deutschland sind insbesondere das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) von Bedeutung. Das IfSG dient dem Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten und legt Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen fest. Die LMHV regelt die Anforderungen an die Hygiene bei der Herstellung, Behandlung und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Auf europäischer Ebene sind die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 von zentraler Bedeutung, die allgemeine und spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittelbetriebe festlegen. Diese Regelungen zielen darauf ab, ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zu gewährleisten.

​​Relevante Gesetze und Verordnungen

Nationale Regelungen in Deutschland

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dient dem Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten. Es legt Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen fest. Zu den wesentlichen Bestimmungen des IfSG gehören:

  • Die Meldepflicht für bestimmte Infektionskrankheiten.

  • Die Durchführung von Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen zur Prävention.

  • Die Regelung von Quarantänemaßnahmen und anderen Schutzmaßnahmen im Falle eines Ausbruchs.

Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) regelt die Anforderungen an die Hygiene bei der Herstellung, Behandlung und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Wichtige Aspekte der LMHV umfassen:

  • Die Einhaltung von Hygienestandards in Lebensmittelbetrieben.

  • Die Schulung und Belehrung von Personal im Umgang mit Lebensmitteln.

  • Die Durchführung von Eigenkontrollen und die Dokumentation der Hygienemaßnahmen.

Europäische Regelungen

Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 legt allgemeine Hygienevorschriften für Lebensmittelbetriebe fest. Diese Verordnung zielt darauf ab, ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und umfasst:

  • Grundlegende Anforderungen an die Hygiene in allen Stufen der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung.

  • Die Verpflichtung zur Einführung und Aufrechterhaltung von Eigenkontrollsystemen, die auf den Prinzipien des HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) basieren.

  • Die Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Ausstattung von Lebensmittelbetrieben.

Verordnung (EG) Nr. 853/2004

Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und legt spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs fest. Zu den zentralen Bestimmungen gehören:

  • Besondere Anforderungen an die Hygiene bei der Schlachtung und Verarbeitung von Tieren.

  • Die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

  • Die Einhaltung spezifischer Temperaturanforderungen während der Lagerung und des Transports.

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Zuständige Behörden

Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Behörden, die für die Überwachung und Durchsetzung von Hygienevorschriften verantwortlich sind.

Bundesebene

Auf Bundesebene gibt es mehrere Institutionen, die für die Hygienevorschriften zuständig sind:

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Das BMG ist die oberste Bundesbehörde für Gesundheitspolitik und Hygienevorschriften. Es entwickelt nationale Strategien und Richtlinien zur Förderung der öffentlichen Gesundheit.

  • Robert Koch-Institut (RKI): Das RKI ist eine zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Es führt wissenschaftliche Forschung durch und gibt Empfehlungen zur Infektionsprävention.

  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Das BfR bewertet gesundheitliche Risiken und gibt wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zur Lebensmittelsicherheit und Hygiene.

Länderebene

Die Bundesländer haben eigene Behörden, die für die Umsetzung und Überwachung der Hygienevorschriften zuständig sind:

  • Landesgesundheitsämter: Diese Ämter koordinieren die Gesundheitsüberwachung und -förderung auf Landesebene. Sie arbeiten eng mit den Gesundheitsämtern der Kommunen zusammen.

  • Landesamt für Verbraucherschutz: Diese Behörde überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften in Lebensmittelbetrieben und anderen relevanten Einrichtungen.

Kommunale Ebene

Auf kommunaler Ebene sind die Gesundheitsämter für die Überwachung und Durchsetzung der Hygienevorschriften verantwortlich:

  • Gesundheitsämter: Diese Ämter führen Inspektionen durch, überwachen die Einhaltung der Hygienevorschriften und ergreifen Maßnahmen bei Verstößen. Sie sind auch für die Beratung und Schulung von Betrieben und Einrichtungen zuständig.

  • Ordnungsämter: Diese Ämter unterstützen die Gesundheitsämter bei der Durchsetzung der Hygienevorschriften, insbesondere in öffentlichen Einrichtungen und bei Veranstaltungen.

Zuständige Behörden

Nichteinhaltung

Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Hygienevorschriften

Die Einhaltung von Hygienevorschriften ist nicht nur aus gesundheitlichen Gründen wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße gegen diese Vorschriften können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn Unternehmen die geltenden Hygienevorschriften nicht oder nur unzureichend befolgen, macht sich dies beispielsweise durch Fehltage und Krankheiten der Mitarbeiter bemerkbar.

 

Die Folgen bei der Nichteinhaltung von Hygienevorschriften können allerdings auch schwerwiegender sein, nicht nur für die mitarbeitenden Personen, sondern auch für das Unternehmen als Ganzes. Deshalb führt das Gesundheitsamt offizielle Kontrollen durch. Fällt ein Unternehmen bei einer Kontrolle negativ auf, können rechtliche Konsequenzen drohen, wie beispielsweise Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder gar die Schließung des Unternehmens. 

  • Krankheit und Fehltage der Mitarbeiter

  • Bußgelder und Strafen.

  • Schließung von Betrieben.

  • Reputationsverlust und Vertrauensverlust bei Kunden.

Hygiene in der Gastro

Hygienevorschriften in der Gastronomie

In der Gastronomie gelten strenge Hygienevorschriften, um die Sicherheit und Gesundheit der Gäste zu gewährleisten. Diese Vorschriften umfassen verschiedene Aspekte der Reinigung, Lagerung und Handhabung von Lebensmitteln sowie der persönlichen Hygiene der Mitarbeiter.

Für den Lebensmittelbereich einschließlich der Gastronomie bestehen schon seit langem strenge Hygienebestimmungen. Diese nationalen Gesetze wurden durch das Europäische Parlament am 1. Januar 2006 vereinheitlicht und durch die neue Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 abgelöst.

Zusätzlich zur Hauptverordnung gibt es eine Reihe weiterer Vorschriften, wie etwa die Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs bereitstellt. Es gibt auch nationale Bestimmungen, die in die deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und die Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung (Tier-LMHV) integriert sind.

 

Hygienemaßnahmen in der Gastronomie

Reinigung von Arbeitsflächen, Geräten und Utensilien

Eine der grundlegenden Vorschriften ist die regelmäßige und gründliche Reinigung aller Arbeitsflächen, Geräte und Utensilien. Dies umfasst:

  • Die tägliche Reinigung von Arbeitsflächen mit geeigneten Reinigungsmitteln.

  • Die Desinfektion von Geräten und Utensilien nach jedem Gebrauch.

  • Die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Reinigungsgeräte.

Ordnungsgemäße Lagerung und Kennzeichnung von Lebensmitteln

Lebensmittel müssen ordnungsgemäß gelagert und gekennzeichnet werden, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden. Dazu gehören:

  • Die Trennung von rohen und gekochten Lebensmitteln.

  • Die Lagerung von Lebensmitteln in geeigneten Behältern und den richtigen Temperaturen

  • Die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Haltbarkeitsdaten und Inhaltsstoffen.

Persönliche Hygiene der Mitarbeiter

Mitarbeiter sind verpflichtet, sich regelmäßig die Hände zu waschen und geeignete Schutzkleidung wie Handschuhe und Haarnetze zu tragen. Dies umfasst:

  • Das Händewaschen vor Arbeitsbeginn, nach dem Toilettengang und nach dem Kontakt mit rohen Lebensmitteln.

  • Das Tragen von sauberen Arbeitskleidern und Schutzkleidung.

  • Die Vermeidung von Schmuck und anderen persönlichen Gegenständen am Arbeitsplatz.

Temperaturkontrollen

Temperaturkontrollen müssen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass Lebensmittel bei sicheren Temperaturen gelagert und zubereitet werden. Dies umfasst:

  • Die Überprüfung der Lagertemperaturen von Kühl- und Gefrierschränken.

  • Die Kontrolle der Kerntemperaturen von gekochten Lebensmitteln.

  • Die Dokumentation der Temperaturkontrollen.

Schulungen und Hygienekontrollen

Regelmäßige Schulungen und Hygienekontrollen durch Gesundheitsbehörden sind ebenfalls vorgeschrieben, um die Einhaltung der Hygienevorschriften sicherzustellen. Dies umfasst:

  • Die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter in Hygienemaßnahmen.

  • Die Durchführung von internen Hygienekontrollen.

  • Die Zusammenarbeit mit Gesundheitsbehörden bei externen Kontrollen.

Überprüfung und Einhaltung der Lebensmittelhygiene durch das HACCP-Konzept

Die Überprüfung und Einhaltung der Lebensmittelhygiene durch das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) stellt einen wesentlichen Bestandteil der Lebensmittelsicherheit dar. Dieses präventive System zielt darauf ab, potenzielle Gefahren für die Lebensmittelsicherheit zu identifizieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Durch die systematische Analyse von Produktionsprozessen und die Festlegung kritischer Kontrollpunkte können Risiken wie mikrobiologische, chemische und physikalische Kontaminationen minimiert werden. Die Implementierung des HACCP-Konzepts erfordert eine kontinuierliche Überwachung und Dokumentation, um sicherzustellen, dass alle festgelegten Standards und Vorschriften eingehalten werden. Dadurch wird nicht nur die Qualität der Lebensmittel gewährleistet, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit der Produkte gestärkt.

Hygienevorschriften in Krankenhäusern und Arztpraxen

In medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäusern gelten verschiedene Gesetze und Verordnungen, um eine hohe Hygienestandards zu gewährleisten und das Infektionsrisiko zu minimieren.

 

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG): verpflichtet alle medizinischen Einrichtungen einschließlich Arztpraxen und Krankenhäusern, Infektionen zu verhindern und zu bekämpfen.

  • Medizinproduktegesetz (MPG): regelt den Umgang mit und die Pflichten hinsichtlich Medizinprodukten — von der Desinfektion bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung.

  • KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz): legt die Grundsätze für den Umgang mit Abfällen fest, insbesondere mit medizinischen Abfällen.

  • Die Länder haben eigene Hygieneverordnungen, die zusätzliche Anforderungen an Krankenhäuser und Arztpraxen stellen können.

Hygienevorschriften in Krankenhäusern und Arztpraxen sind essenziell für den Infektionsschutz und die Gesundheitssicherung von Patienten sowie Personal. Ziel dieser Richtlinien ist die Schaffung einer reinen und sicheren Umgebung. 

Allgemeine Hygienevorschriften umfassen grundlegende Maßnahmen, die in allen medizinischen Einrichtungen beachtet werden müssen:

Händehygiene

  1. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife.

  2. Verwendung von alkoholischen Desinfektionsmitteln, wenn kein Wasser verfügbar ist.

  3. Händedesinfektion vor und nach jedem Patientenkontakt.

Schutzkleidung

  1. Tragen von Einweghandschuhen bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten.

  2. Verwendung von Schutzkitteln und -masken in Risikobereichen.

  3. Regelmäßiger Wechsel der Schutzkleidung, um Kreuzkontamination zu vermeiden.

Reinigung und Desinfektion

  1. Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Räumen

  2. Verwendung von zugelassenen Desinfektionsmitteln gemäß den Herstellerangaben.

  3. Dokumentation der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

Instrumentenaufbereitung

  1. Sterilisation von medizinischen Instrumenten nach jedem Gebrauch.

  2. Verwendung von Einweginstrumenten, wo möglich.

  3. Regelmäßige Überprüfung und Wartung der Sterilisationsgeräte.

Isolationsmaßnahmen und Patientenmanagement

  1. Isolierung von Patienten mit ansteckenden Krankheiten / Trennung von Patienten mit ansteckenden Krankheiten im Wartebereich.

  2. Verwendung von speziellen Isolationszimmern und -ausrüstungen.

  3. Schulung des Personals im Umgang mit isolierten Patienten.

  4. Verwendung von Terminsystemen, um Überfüllung zu vermeiden

Kurzüberblick
Hygiene in Praxen und Krankenhäusern

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Hygienevorschriften und Gesetze in Kinderbetreuungseinrichtungen und Pflegeheimen

Die rechtlichen Grundlagen für Hygienevorschriften in Kinderbetreuungseinrichtungen und Pflegeheimen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Diese umfassen unter anderem:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

  • Heimgesetz (HeimG)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Hygienevorschriften in Kinderbetreuungseinrichtungen

In Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kindergärten und Kindertagesstätten gelten spezielle Hygienevorschriften, um die Gesundheit der Kinder zu schützen. Diese umfassen:

  1. Reinigung und Desinfektion: Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Spielzeug, Möbeln und sanitären Anlagen.

  2. Händehygiene: Schulung der Kinder und des Personals in der richtigen Händehygiene, einschließlich regelmäßigen Händewaschens.

  3. Lebensmittelhygiene: Einhaltung der Lebensmittelhygieneverordnung bei der Zubereitung und Lagerung von Speisen.

  4. Krankenprävention: Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten, wie z.B. die Isolierung erkrankter Kinder.

Hygienevorschriften in Pflegeheimen

Pflegeheime müssen ebenfalls strenge Hygienevorschriften einhalten, um die Gesundheit der Bewohner zu schützen. Diese umfassen:

  1. Infektionsprävention: Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionen, einschließlich der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch das Personal.

  2. Reinigung und Desinfektion: Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gemeinschaftsbereichen, Bewohnerzimmern und sanitären Anlagen.

  3. Händehygiene: Schulung des Personals in der richtigen Händehygiene und Bereitstellung von Desinfektionsmitteln.

  4. Abfallentsorgung: Fachgerechte Entsorgung von medizinischem Abfall und anderen potenziell infektiösen Materialien.

Schulung und Weiterbildung

Eine kontinuierliche Schulung und Weiterbildung des Personals in Kinderbetreuungseinrichtungen und Pflegeheimen ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über die neuesten Hygienevorschriften und -praktiken informiert sind. Dies umfasst:

  • Regelmäßige Schulungen zu Hygienestandards und Infektionsprävention.

  • Fortbildungen zu neuen gesetzlichen Anforderungen und Best Practices.

  • Praktische Übungen zur Anwendung von Hygienemaßnahmen im Alltag.

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Autor und Geschäftsführer Manuel Zabe

Manuel Zabe

Erstellt am: 06.09.2024
Zuletzt geändert: 06
.09.2024

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

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